Vetorecht gegen Genmais
Kommentar: MATTHIAS GABRIEL
Das Urteil des Neuruppiner Landwirtschaftsgerichts war keine Überraschung. Der Kreuzbrucher Bauer darf seinen Genmais hinter dem Haus der Klägerin stehen lassen. Der Pachtvertrag ist gültig und sieht kein Anbauverbot vor. Damit könnte man dieses Verfahren als zivilrechtlichen Streit abtun.
Auch wenn es nicht zum Musterfall wurde, wie von Greenpeace proklamiert, macht das Verfahren deutlich: Nur weil der Genmais-Anbau nicht verboten ist, ist er noch lange nicht überall erwünscht. Dem gesellschaftlichen Streit um die grüne Gentechnik sollte im Gesetz Rechnung getragen werden. Die Greenpeace-Forderung, den Grundeigentümern ein Vetorecht einzuräumen, ist deshalb vernünftig. Diejenigen, die es vor Jahren versäumt haben, den Genmais-Anbau vertraglich zu verbieten, dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden.
Im Kreuzbrucher Fall käme eine derartige Regelung allerdings für die gentechnischkritische Verpächterin zu spät. Der Genmais steht in voller Pracht und wird in wenigen Wochen geerntet. Der Landwirt sagt, dass er jetzt das Gespräch suchen will. So könnte der Kreuzbrucher Streit doch noch außergerichtlich gelöst werden.
gefunden bei: Märkische Allgemeine