Frankreich verlängert Anbauverbot für Bt-Mais MON810
Frankreich hat anfangs Januar 2008 erwartungsgemäss das seit Herbst bestehende Anbaumoratorium für die Bt-Maislinie MON810 bis zu einer endgültigen Überprüfung der Zulassung durch die zuständigen europäischen Behörden verlängert.
Die Regierung in Paris stützt sich dabei auf den Artikel 23 der in der EU-Freisetzungsrichtlinie verankerten Schutzklausel, wonach ein Mitgliedstaat die europäische Zulassung eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) ruhen lassen kann, wenn ihm neue wissenschaftliche Erkenntnisse über damit verbundene Umwelt- oder Gesundheitsrisiken vorliegen.
Das war in Frankreich der Fall, nachdem ein Fachausschuss der neuen staatlichen Behörde zur Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen kürzlich „ernsthafte Zweifel“ an der Bt-Maissorte von Monsanto angemeldet hatte.
Keine grundsätzliche Verdammung
Gleichzeitig stellte Regierungschef François Fillon jedoch klar, dass die bestehenden Zweifel am Bt-Mais von Monsanto kein Anlass seien, um das Interesse der Grünen Gentechnik hinsichtlich der Herausforderungen im Ernährungs- und Umweltbereich grundsätzlich zu verdammen. Deshalb wolle man die Ausgaben für die Erforschung der Pflanzenbiotechnologie auf 45 Mio Euro aufstocken.
Ende offen
Auch für Landwirtschaftsminister Michel Barnier „ist das GVO-Dossier noch längst nicht abgeschlossen“. Eine Aktivierung der Schutzklausel für den Bt-Mais MON810 stelle keineswegs die erforderliche Globalbilanz der Grünen Gentechnik in Frage. „Ich stufe mich nicht als GVO-Gegner ein, sondern ich erwarte, dass Frankreich die notwendige Diskussion zu Ende führt“, forderte Barnier vor Journalisten in Paris.
gefunden bei: der Schweizer Bauer